Ja! Zumindest in den meisten Fällen.

Das ist einer meiner Grundprinzipien, ich veröffentliche die Fotos in sozialen Netzwerken und auf Webseiten.

Bei Aufnahmen, in denen ich Menschen fotografiere, wird vorher schriftlich oder mündlich eine sogenannte TFP-Vereinbarung oder auch ein Model Release getroffen.

In vorher vereinbarten Ausnahmen, kann man das aber auch anders machen.

Bei Fotos von Sachen, also Autos, Gegenständen oder Landschaften ohne Menschen, kann auf eine solche Vereinbarung verzichtet werden, zumindest nach bisher geltenden  deutschen Recht, da es auf die aufgeführten Sachen kein Recht am eigenen Bild gibt, dies gilt ja grundsätzlich nur für Menschen (Recht am eigenen Bild).

Hinweis:
Wer sein Kennzeichen z.B. beim Auto nicht auf den Fotos haben möchte, muss vorher Bescheid sagen, dann finden wir gemeinsam eine Lösung.