Jetzt kommt ein Punkt den viele Menschen wahrscheinlich nicht kennen, daher bitte nun aufmerksam lesen, bei Fragen zu dem Thema helfe ich gerne beim Verständnis, was ich damit meine!

Also, es ist so:

Ich bin der Fotograf, ich bin Urheber der Fotos, somit habe ich auch die Urheberrechte an dem jeweiligen Bild.
Dieses Urheberrecht ist prinzipiell nicht übertragbar!

Was ich aber übertragen kann, sind die Nutzungsrechte, also das man  unter deutlicher Nennung des „Urhebers“ das jeweilige Bild verbreiten darf.

Diese teilweise Übertragung der Nutzungsrechte bedarf vorheriger Absprache.

Was aber prinzipiell ausgeschlossen ist:

  • Kommerzielle Nutzung

  • Verbreitung der Bilder / Videos in Zeitschriften, Zeitungen, TV oder ähnlichen Medien

  • Übertragung der Nutzungsrechte an andere Personen

Aber auch hier gilt, man kann darüber reden.

Ja, ich weiß, das ist viel „Rechtsgedöns“, aber das ist notwendig!
Bilderklau und mit „fremden Federn“ schmücken ist leider heutzutage nicht mehr selten.

Ihr könnt gerne die fertigen Fotos inklusive Urhebernennung bei Facebook oder so nutzen, und zur rein privaten Verwendung natürlich frei nutzen.

Fragt und wir finden eine Lösung!