Jetzt kommt ein Punkt den viele Menschen wahrscheinlich nicht kennen, daher bitte nun aufmerksam lesen, bei Fragen zu dem Thema helfe ich gerne beim Verständnis, was ich damit meine!
Also, es ist so:
Ich bin der Fotograf, ich bin Urheber der Fotos, somit habe ich auch die Urheberrechte an dem jeweiligen Bild.
Dieses Urheberrecht ist prinzipiell nicht übertragbar!
Was ich aber übertragen kann, sind die Nutzungsrechte, also das man unter deutlicher Nennung des „Urhebers“ das jeweilige Bild verbreiten darf.
Diese teilweise Übertragung der Nutzungsrechte bedarf vorheriger Absprache.
Was aber prinzipiell ausgeschlossen ist:
Kommerzielle Nutzung
Verbreitung der Bilder / Videos in Zeitschriften, Zeitungen, TV oder ähnlichen Medien
Übertragung der Nutzungsrechte an andere Personen